Technik: Reifenfreigabe und -zulassung

Bei den Reifen hört die Freiheit auf  und die Verunsicherung der Fahrer/innen ist bei diesem Thema groß. Besonders weil in Europa der Wegfall der Markenbindung in den Fahrzeugpapieren verkündet wurde. Leider gilt das aber nur mit Einschränkungen für Motorräder. 
Eine Orientierung, welche Reifengröße für eure GS standardmäßig verbaut wurde und welche noch möglich ist, kann diese Übersicht geben. Noch ergiebiger sind die Informationen, die ihr im Internet bei den Herstellern bekommen könnt - schaut dazu mal in meiner Linkliste nach.
Ich habe ein paar Informationen zusammengetragen und ihr solltet folgendes beachten...

Empfehlung der Reifenhersteller 
für bestimmten Reifentypen sind von Land zu Land unterschiedlich. Auch wird nicht garantiert, dass die empfohlenen Reifen zum jeweiligen Zeitpunkt in dem Land tatsächlich zugelassen sind, da sich die gesetzlichen Vorschriften ändern können. Vor Kauf und Montage eines Reifentyps solltet ihr euch bei Suzuki oder den Zulassungsstellen erkundigen, ob die empfohlene Bereifung auch wirklich OK ist!

Umrüsten nur mit Freigabe
Im Prinzip kann heute jeder Reifen montiert werden, solange die Dimension (Durchmesser und Breite) und die Qualität des Reifens (Traglast und Geschwindigkeitsklasse) mit den in den Fahrzeugpapieren geforderten Werten übereinstimmt oder verbessert wird. 
Besteht eine Markenbindung (Hersteller und Profilbezeichnung) muss für jeden anderen Reifen eine Bescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vorliegen und immer mitgeführt werden. In dieser muss festgehalten sein, dass die neumontierten Reifen für das Fahrzeug ohne Einschränkungen eingesetzt werden können. 
Eine solche Unbedenklichkeits- bzw. Freigabebescheinigung erhaltet Ihr bei Suzuki oder auch beim Reifenhersteller. Die Adressen und Links zu den Homepages der Fahrzeug- und Reifenhersteller findet ihr z.B. auf der Website des Industrieverband Motorrad Deutschland. Manchmal dürfen auch autorisierte Reifenhändler diese Bescheinigungen ausgeben (natürlich kostenlos). 

Eintragung in die Papiere  
Neuproduzierte Reifen unterliegen seit dem 01.10.1990 einer Bauartgenehmigungspflicht. Beim Vorliegen einer entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers sind sie deswegen von einer Anbauabnahme und einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere befreit. Das heißt, dass die Bescheinigung mit dem Siegel eines amtlich anerkannten Sachverständigen versehen und nur mitgeführt werden muss. Eine in Eintrag in die Fahrzeugpapiere wird nicht erforderlich!
Bei einer Verkehrskontrolle oder bei der Hauptuntersuchung (TÜV) darf es zu keiner Beanstandung kommen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung beweist, dass sich das Motorrad hinsichtlich der Reifenumrüstung in einem vorschriftsmäßigen Zustand befindet und die Betriebserlaubnis nicht erloschen ist.
Anders ist es mit einem Teilegutachten: Es wird bei Änderung der originalen Reifengröße erstellt und es ist eine Anbauabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Das Anbauabnahmezertifikat muss auch immer mitgeführt werden. Bei einem Mustergutachten ist in Deutschland der Eintrag in den KFZ-Brief erforderlich (macht TÜV, TÜH oder DEKRA). Danach ist eine Änderung des KFZ-Scheins auf der Zulassungsstelle notwendig. 

Fabrikatsbindung
ist eine ernstzunehmende Sache. Nur Motorräder bei denen lediglich die Reifengrößen im KFZ-Schein aufgeführt sind, benötigen keine Fabrikatsfreigabe. Wie gesagt, hat die Fabrikatsbindung in Deutschland nach wie vor Gültigkeit und ist nicht aufgehoben worden. Ist also in den Fahrzeugpapieren ein Reifenfabrikat eingetragen, ist dieses zunächst bindend.
Aber: Liegt für ein bestimmtes Motorrad und ein anderes Fabrikat eine Freigabe vom Hersteller vor (Unbedenklichkeitsbescheinigung) vor, kann bedenkenlos gefahren werden, wenn die Bezeichnungen der Reifengröße mit den Angaben im Fahrzeugschein übereinstimmen.

Parallelimporte
von Reifen aus anderen Ländern sind kritisch. Es bestehen keine generellen Freigaben, da die Typenbezeichnungen teilweise von der Ausführung des eigenen Landes abweichen. 

Wer mehr Tipps bekommen will, kann hier weiterlesen.

© Michael (24.10.04 )    [Start]