Hauptuntersuchung
ohne Probleme
Eines
der eher unangenehmen Dinge beim Motorradfahren ist
die sogenannte "technische Hauptuntersuchung"
- hierzulande auch TÜV-Untersuchung genannt - und die steht mit
schöner Regelmäßigkeit alle zwei Jahre auf dem
Programm. Man kann sie in Deutschland entweder beim
TÜV oder bei der DEKRA durchführen lassen. Wo man es
machen lässt, ist eigentlich egal, denn sie wird auf der
Grundlage des § 29, Anlage VIII StVZO ausgeführt.
Hier also die Sammlung von Prüfpunkten, die auch
von Biker/innen erledigt werden können, die keine
großen Schraubererfahrungen haben.Vorbereitung
Das ganze verliert seinen Schrecken, wenn man seine
Maschine in aller Ruhe vorbereitet. Dazu gehört
zunächst eine gründliche Reinigung.
So macht man nicht nur einen guten Eindruck, sondern
erkennt auch gleich den ein oder anderen kleinen
Mangel.
Teil der Hauptuntersuchung ist meist eine
Probefahrt. Der Prüfer bewertet dabei das
Ansprechverhalten der Federung, das Fahrverhalten, die
Wirkung der Bremsen, die Geräuschentwicklung des
Motors und die Funktion des Tachometers. So eine
Probefahrt sollte man daher auch vor der Prüfung
machen - am besten von einem Bekannten, der sich noch
nicht an das Motorrad gewöhnt hat.
Sind Zubehörteile angebaut worden, sollte man die
entsprechenden Gutachten, Berichte oder ABE
mitführen. Mehr zu diesem Thema, könnt
Ihr hier lesen.
Als nächstes stellt man sicher, dass die
Fahrgestellnummer und das Typenschild gut lesbar sind.
Danach checkt man das Motorrad, wie unten beschrieben,
gründlich durch. So vermeidet man größere Überraschungen,
spart Zeit und hat keine unnötige Geldausgaben.
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Antriebsstrang
Die Spannung der Antriebskette kann man
überprüfen, indem man das
Hinterrad langsam mit der Hand dreht. Ändert sich
dabei die
Kettenspannung bzw. der Durchhang "D" zu
stark, ist die Kette ungleichmäßig gelängt und muss
ausgetauscht werden.
Sind die Zähne des Kettenrades oder des Ritzels im oberen Bereich
zu stark verschlissen oder gar leicht verbogen,
müssen auch diese ersetzt werden. Solche
Haifischzähne werden von Prüfern gar nicht gerne
gesehen. Wie man die Kette genauer prüft und
pflegt, könnt Ihr hier
lesen.
Besitzer von Maschinen mit Kardanantrieb haben es
leichter. Sie sollten lediglich beim Primärtrieb-
und Kegelrad-Gehäuse prüfen, ob dieses noch
einwandfrei dicht ist. Ölnebel sollte also entfernt werden.
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Bremsanlage
Bremsscheiben dürfen nicht zu stark verschlissen sein oder tiefe
Riefen haben. Auch die Bremsbeläge müssen noch
eine ausreichende Stärke aufweisen. Die
Verschleißanzeige gibt hierüber Auskunft. Achtet
darauf, dass Bremsschläuche oder -züge keine
Scheuerspuren, Knicke oder
Risse haben.
Der Bremsflüssigkeitsstand im Behälter muss
ausreichend sein und die Flüssigkeit sollte nicht
dunkel, d.h. alt sein. Mehr zum Thema Bremsen
erfahrt ihr, wenn ihr hier
klickt.
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Beleuchtung und Hupe
Natürlich müssen Abblendlicht, Fernlicht und
Standlicht, alle Blinker, die Rück-
und die Bremsleuchte einwandfrei funktionieren.
Die Bremsleuchte wird übrigens von der Hand- und
der Fußbremse betätigt. Falls vorhanden, prüft auch die
Lichthupe. Denn
die wird selten benutzt und ist oft defekt. Nun
sollte man die Reflektoren aller Beleuchtungseinheiten
genau unter die Lupe nehmen. Besonders der
Scheinwerfer wird gerne "blind" oder in
den Blinkern steht Wasser.
Ein Rückstrahler (Katzenauge) mit Prüfzeichen muss
ebenfalls montiert sein. Und dass die Hupe wirklich hupt, ist eigentlich
selbstverständlich.
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Hinterradabdeckung
Wenn ein Motorrad noch nach
StVZO-Regeln zugelassen wurde, so wie alle alten
GS-Modelle, muss unbedingt eine
Hinterrad-Abdeckung montiert sein. Diese darf maximal 15 Zentimeter
über der Hinterachse aufhören. So wie im Bild
gezeigt, ist es leider nicht legal, zumal auch das
Katzenauge fehlt.
Neuere Motorräder werden übrigens nach einer EU-Richtlinie
ausgeführt und dort ist eine solch lange Radabdeckung nicht vorgesehen.
Wer zu spät kommt, wird also nicht immer vom
Leben bestraft!
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Kraftstoff- und Auspuffanlage
Die Vergaseranlage muss natürlich dicht sein. Das
gleiche gilt für den Tank, der auch keine
Korrosion aufweisen darf - mehr
erfahrt Ihr hier.
Eine lose oder undichte Auspuffanlage, die dazu
noch mit einem "Brüllrohr" bestückt
ist, wird niemals die Hauptuntersuchung bestehen.
Am problemlosesten ist natürlich eine
Originalanlage.
Wurde eine Nachrüstanlage
montiert, sollte diese bereits in die
Kraftfahrzeugpapiere eingetragen sein. Falls
nicht, muss eine allgemeine Betriebserlaubnis
(ABE) oder zumindest ein Mustergutachten im
Original vorliegen.
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Motor
Die Prüfer verlangen keinen perfekt sauberen
Motor, aber einigermaßen dicht sollte er schon sein.
Alles weitere liegt im Ermessensspielraum des
Prüfers. Leichte Ölnebel an den Dichtungen sind
dabei meist kein Problem, aber der Besitzer einer
rollenden Ölquelle, die unschöne Flecken in der
Prüfhalle hinterlässt, hat meist keine Chance,
die begehrte Plakette zu erhalten.
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Reifen
Besonders aufmerksam werden die Reifen unter die
Lupe genommen. Das fängt damit an, dass die
richtigen Reifen montiert sein müssen und
bedeutet, dass die Reifenpaarung (Größe,
Geschwindigkeitsklasse oder auch der Hersteller)
in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
So ist die Laufrichtung wichtig und natürlich dürfen die Pneus nicht beschädigt
sein. Die vorschriftsmäßige Profiltiefe beträgt
mindestens 1,6 mm, aber 2 mm sind besser. Manche Verschleißmarkierungen geben
übrigens nur 1 mm an. Mit einer 50 Cent-Münze
kann man die legale Tiefe testen. Sie entspricht
etwa dem
Abstand der Null an ihrer schmälsten Seite und
dem Rand der Münze.
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Radlager
dürfen kein Spiel haben. Dazu muss das Motorrad
auf dem Hauptständer stehen. Mit beiden Händen
wird das Rad angepackt und man versucht es zu
"kippen". Wenn Lagerspiel spürbar wird
oder gar klackernde Geräusche auftreten, müssen
die Lager erneuert werden.
Die Prüfung muss mit Gefühl am Hinter- und am
Vorderrad ausgeführt werden, denn das Spiel
könnte auch vom Schwingenlager oder der Telegabel
kommen.
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Schwingenlager
Das Schwingenlager kann man mit einem Handgriff
überprüfen. Man stellt das Motorrad auf den
Hauptständer und packt die Schwinge mit einer
Hand. Nun versucht man diese in Richtung der
Schwingenachse hin- und herzubewegen. Wird Spiel
festgestellt, müssen die Lager ausgetauscht oder
mit Scheiben ausdistanziert werden. Das ist in der
Regel eine Arbeit für eine Fachwerkstatt.
Bei modernen Motorrädern sind die Lager übrigens
oft so konstruiert, dass diese einfache
Prüfung nicht mehr aussagekräftig genug ist.
Aber für die alten GS-Modelle gilt sie noch.
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Vorderradgabel
Auch für diesen Standard-Check steht das Motorrad
auf dem
Hauptständer. Ein Helfer drückt nun das Heck nach unten, damit das Vorderrad entlastet ist.
Die Gabel muss sich nun leicht zwischen den
Lenkanschlägen drehen lassen,
ohne dass man einen Widerstand spürt.
Zieht und drückt man leicht an der Telegabel, darf im
Lenkkopf kein merkliches Spiel vorhanden sein.
Auch müssen die Dichtringe an den Tauchrohren in
Ordnung sein,
das heißt, es darf
kein Öl aus der Vorderradgabel austreten.
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Seitenständer
Im Gegensatz zu früher wird heute dem
Seitenständer große Beachtung geschenkt. Steht
die Maschine auf dem Seitenständer und wird
aufgerichtet, muss dieser selbständig einklappen.
Dies geschieht bei den Suzuki-Modellen über zwei
starke Federn. Eine ist nicht ausreichend!
Andere Seitenständerkonstruktion sind so
ausgelegt, dass er ausgeklappt bleibt. In diesem
Fall muss
eine elektrische oder mechanische Vorrichtung
sicherstellen, dass man nicht losfahren kann.
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Nun sollte eigentlich nichts mehr bei der
Hauptuntersuchung schief gehen. Wann die fällig ist,
wird in Deutschland durch eine Plakette auf dem
Kennzeichen und in den KFZ-Papieren angegeben. Ein
kurzfristiges Überziehen dieses Termins ist meist
nicht schlimm, nur wird bei der Prüfung dann
entsprechend zurückdatiert.
Liegt der Termin aber mehrere Monate zurück und wird
man von der Polizei erwischt, ist ein Bußgeld fällig,
und es gibt für deutsche Biker/innen "Punkte"
in der berühmten Flensburger Kartei.
Eine weitverbreitete Fehleinschätzung ist
übrigens, dass
nach der Hauptuntersuchung ein Fahrzeug technisch
100%ig in Ordnung ist. Aber leider stellt die
Hauptuntersuchung keine Garantie dar.
Vom Sachverständigen wird nur der momentane Zustand geprüft. Befinden sich Teile (z.B.
Reifen oder Bremsbeläge) kurz vor ihrer
Verschleißgrenze, wird die Plakette trotzdem vergeben
- meist mit dem Hinweis, dass die Teile bald
auszutauschen sind.
Das heißt, dass Fahrzeughalter/in und Fahrer/in für
den betriebssicheren Zustand des Fahrzeugs
verantwortlich sind - und zwar ausschließlich! Werden
bei einer Verkehrskontrolle Mängel, wie defekte
Bremsen, abgefahrene Reifen, eine zu laute
Auspuffanlage oder mangelhafte Beleuchtung festgestellt,
nutzt die gerne benutzte Ausrede "komme gerade von
der Hauptuntersuchung" leider nichts.
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© Michael (26.08.12
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