Kontrolle ist besser als
Glauben
Erscheint ein Kaufinteressent sollte sich der Käufer
klar machen, mit wem er es zu tun hat. So sollte er
sich aus Haftungsgründen den Führerschein zeigen
lassen. Auch der Ausweis sollte vorgelegt und für die
Dauer der Probefahrt vom Verkäufer einbehalten
werden. Damit besteht kaum Gefahr, dass der
Interessent mit dem guten Stück über alle Berge
türmt. Das gilt dann nicht als Diebstahl, sondern als
Unterschlagung - mit dem unangenehmen Nebeneffekt,
dass die Teilkasko nicht zahlt. Wer ganz sicher gehen
will, lässt sich vom Interessenten einen angemessenen
Betrag als Pfand aushändigen, der mit der Anzahlung
verrechnet werden kann.
Der angehende Käufer ist übrigens nicht verpflichtet
seine Papiere auszuhändigen. Doch wenn er sich
weigert, ist zumindest großes Misstrauen angesagt.
Dann ist es besser, den Verkauf platzen zu lassen.
Haftung bei der Probefahrt
Wird eine Probefahrt auf öffentlichen Straßen
durchgeführt, muss das Motorrad angemeldet und
versichert sein. Baut der Kaufinteressent während der
Probefahrt einen Unfall, übernimmt die
Haftpflichtversicherung des KFZ-Halters die
Fremdschäden, also die Schäden an anderen KFZ,
Personen- und sonstige Schäden. Das ist bitter und
bedeutet meist, dass der Halter Teile seines
Schadenfreiheitsrabattes einbüßt.
Die Schäden am Fahrzeug muss der Kaufinteressent
übernehmen, natürlich auch wenn er sich einfach
gelegt hat und keine Fremdbeteiligung vorliegt.
Da es hier manchmal zu Streit kommt, ist ein vorher
einbehaltenes Pfandgeld hilfreich, um seine Ansprüche
durchzusetzen. Doch kann man es gegen den Willen des
Kaufinteressenten nicht einfach einbehalten. Da sollte
man vorher mit seinem Rechtsanwalt sprechen.
Gewährleistung
Dieser knochige Begriff wird auch fälschlicherweise
als Garantie bezeichnet. Die gesetzliche
Gewährleistungsfrist von 1 bzw. 2 Jahren gilt
neuerdings nicht nur beim Kauf vom Händler, sondern
auch bei Privatverkäufen. Der Privatmann hat jedoch
das Recht, die Gewährleistung ausdrücklich im
Kaufvertrag oder besser bereits in der Anzeige
auszuschließen. Die wird meist mit folgender
Formulierung vereinbart: Beim Verkauf des
Fahrzeuges schließe ich ausdrücklich jegliche
Gewährleistung und ein Umtauschrecht aus. der Käufer
erkennt diese Bedingung mit seiner Unterschrift an.
Gewerbliche Verkäufer umgehen die gesetzliche
Gewährleistungsfrist übrigens gerne mit
Formulierungen wie "Fahrzeug ist für den
Export bestimmt".
Gebrauchtkauf im Internet
ist ein Problem für sich, da meist keine Besichtigung
erfolgt und man die Katze im Sack kauft. Der
Verkäufer hat die Pflicht, den Verkaufsgegenstand
korrekt zu beschreiben. Werden die Zusicherungen nicht
eingehalten, muss der Verkäufer nachbessern.
Vorsicht ist auch bei Anzahlungen anzuraten - von
sogenannten Treuhandkonten im Ausland ist schon so
manches Geld verschwunden. Infos über die gängisten
Abzockermethoden findet man unter www.sicherer-autokauf.de.
Kaufvertrag
Ein guter Kaufvertrag schützt beide Parteien vor
Ärger. Man sollte ihn nicht selbst aufsetzen, sondern
sich gute Vorlagen besorgen, beispielsweise vom ADAC.
In meinem Downloadbereich
findet ihr ein weiteres Beispiel, natürlich ohne
Gewähr.
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