Schadenhaftung
bei Transporten
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Wenn ein Motorrad mit der Bahn, der Fähre oder mit dem LKW transportiert wird,
stellt sich immer die Frage: "Wie wird das Teil verzurrt?"
Interessant wird es, wenn die Kiste dann umfällt und festgestellt werden muss,
wer dafür ist verantwortlich ist und die Schadensregulierung übernimmt.
Je nach Land, Transporteur und deren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
kann das recht unterschiedlich geregelt sein. Es lohnt sich vorher genau das
Kleingedruckte zu lesen bzw. zu erfragen.
Fündig wird man in den Abschnitten über Pflichten des Auftraggebers,
Gewährleistung und Haftung.
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Bei
der Deutschen Bahn muss der Kunde beispielsweise die
Verzurrpunkte selbst wählen.
Das Verladepersonal ist zwar behilflich, aber
letztendlich legt der Kunde die Verzurrpunkte fest.
Das Verzurrmaterial kommt von der Bahn und auch das
Verzurren selbst übernimmt das Bahnpersonal.
Die Bahn schließt auch höhere Gewalt sowie Schäden
durch nicht Bahnbedienstete, Diebstahl und Vandalismus
aus und übernimmt keine Haftung.
Oben seht ihr einen typischen Schaden an der Sitzbank
(winkelförmiger Einriss, Abschürfungen), der durch
Bewegungen beim Transport entstehen kann. Er wird in
der Regel mit der Begründung abgelehnt, dass es sich
nicht um einen typischen "Verladeschaden"
handelt.
Ist die Kiste beschädigt, lässt es sich ausgiebig
streiten, wer die Schuld und die Kosten trägt. Waren die
Verzurrpunkte nicht gut gewählt oder war der Gurt
nicht ausreichend gespannt? Hat das Gurtmaterial
nachgegeben oder der Verzurrpunkt? Da der Kunde den Verzurrpunkt bestimmt
hat, kann er auch nicht auf Schadenersatz pochen.
Oft verliert sich die Frage nach der Haftung im
Dickicht der Geschäftsbeziehungen. Die
Reederei ist nicht der Transporteur, der Transporteur
ist nicht der Ticketverkäufer und der
Ticketverkäufer oft ein Subunternehmer. In einigen
Fällen ist der Kunde grundsätzlich
für alles zuständig.
Man sollte auf jedem Falle ausgiebig prüfen, wie
die Befestigung gemacht wurde und mit gesundem
Menschenverstand das ganze beurteilen. Aussagen wie
„machen wir immer so, wird schon halten“ sind
keine Hilfe.
Hilfreich im Falle eines Falles ist das Hinzuziehen
eines Rechtsanwaltes und ein paar Fotos, die man
vorher und nachher gemacht hat. Im Zeitalter der
Digitalkameras ist das kein Problem mehr.
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Dieser Artikel basiert auf einem Beitrag von Dieter aus wiki.bmw-bike-forum.info,
der mir die freundliche Genehmigung zur Veröffentlichung
gegeben hat. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
und Richtigkeit. Er stellt auch keine Rechtsberatung dar.
© Michael (03.06.11
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